Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Aus dem Presbyterium

17.06.2024

Liebe Gemeinde,
wie alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises Bochum haben wir uns auf den Weg gemacht, ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln und umzusetzen.

Dafür wurden vom Presbyterium Personen des Pastoralteams mit der Schutzbeauftragung gegen sexualisierte Gewalt festgelegt:

Katja Roßbach-Blauth (Leitung)

Martin Röttger (Vertretung)

Für die Erstellung eines Schutzkonzeptes nach dem Kirchengesetz wird eine Arbeitsgruppe in der Gemeinde eingerichtet, die sich regelmäßig
trifft und gemeinsam daran arbeitet. Das Kirchengesetz sieht vor, dass alle Mitarbeitenden – ehrenamtlich und hauptamtlich – ein erweitertes Führungszeugnis der Gemeindeleitung
vorlegen müssen und mindestens eine Schulung (je nach Arbeitsbereich) der EKD, gemäß hinschauen – helfen – handeln besucht haben müssen.

Uns ist es sehr wichtig, das Thema immer ernst zu nehmen, betroffenen Personen zu glauben und ihnen Hilfsangebote anzubieten.
Außerdem möchten wir erneut darauf hinweisen, dass sich betroffene Personen oder Angehörige/Freunde jederzeit vertrauensvoll bei uns melden können.

Hilfsangebote der EKVW in Bielefeld:
Kirchenrätin/ Hilfe für Betroffene
Daniela Fricke
0521 594-308

Meldestelle/ Fachstelle
Prävention/Intervention
Marion Neuper
0521 594-381
Christian Weber
0521 594-380

Unabhängige Hilfsangebote
Zentrale Anlaufstelle.help
Telefon: 0800 5040112
Email: zentrale@anlaufstelle.help
Webseite: anlaufstelle.help

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 2255 530
Webseite: hilfe-portal-missbrauch.de

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110111 oder 08001110222
oder 116 123

Katja Roßbach-Blauth